Fritz Gardavsky als Vorstandsmitglied des Verbandes der Qierschnittgelähmten zeigt  nicht sehr erfreut über die egoistische und unverständliche Vorgansweise gegenüber langjährigen Vereinsmitgliedern.

Liebe Grüsse an Herrn Josef Auer!

https://www.facebook.com/josef.auer.3701

 

Auf Grund skandalöser Äußerungen und gravierender Auffassungsunterschiede mußte ich meine 50 jährige Mitgliedschaft zum Verband

leider fristlos kündigen.

Mich als Teil der "Behindertenszene" zu bezeichnen finde ich als Anmaßung und Diskreditierung!

Es darf doch nicht sein, dass der Obmann des Querschnittverbandes sich erdreißtet, so ein diskriminierendes Schreiben an die Kammerspiele zu schicken!

Will er damit den Vereinsmitgliedern, aber auch vielen anderen Menschen, die vorwiegend auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Kompetenz  bezüglich Barrierefreiheit absprechen?

Wenn ein Obmann eines Vereines mit so einer Überheblichkeit und Arroganz über die Mitglieder des Vereines urteilt, muss es Konsequenzen haben! Diese Vorgehensweise widerspricht dem § 2 VEREINSZWECK Zi. 4 und ist somit Vereinsschädigend.

Es muss mit einer Enthebung von den Aufgaben des Obmannes vorgegangen werden.

Sollte der Vorstand diese Enthebung nicht befürworten, muss eine außerordentliche Generalversammlung über die Zusammensetzung des Vorstandes eintscheiden!

Die negativen Auswirkungen am Festhalten der

Mitgliedschaft im ÖZIV und im Behindertenrat

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2018 12 29

 

Mit der Wahl von Herbert Pichler als Obmannstellvertreter im Vorstand hat Manfred Schweizer den Mitgliedern einen Bärendienst erwiesen.

1. Pichler H. als Präsident des ÖBR muss die Mehrheitsentscheidungen der gehfähigen Menschen mit Behinderung nach außen vertreten! Der ÖBR war der Initiator, dass die Parkausweise nach § 29b der StVO auch an Personen mit "nicht sichtbaren Behinderungen" vergeben werden müssen!

Vorwiegend jene Personen, die auf Barrierefreiheit und die Benützung von Rollstuhlparkplätzen angewiesen sind, sind im Behrindertenrat nur eine kleine Minderheit.

Besonders den Mitgliedern des VQÖ muss es bewußt sein, dass nur Betroffene den Abbau von Barrieren und für ein menschenwürdiges Leben entsprechende finanzielle Nachteilsausgleiche einfordern werden.

2. Pichler H. als Vorstandsmitglied des ÖZIV vertritt die ÖZIV-Entscheidung, dass alle Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf den Parkausweis nach § 29b der StVO haben müssen!

3. Pichler H. als Vorstandsmitglied in "DABEI AUSTRIA" vertritt jene Dienstleistungsorganisationen, die sich für Sachleistungen einsetzen.

4. Pichler H. hat in seiner Antrittsrede bei der Generalversammlung in Tobelbad, die anwesenden VQÖ-Mitglieder aufgefordert, auf Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen besonders  Rücksicht zu nehmen!

5. Pichler H. Wenn man dieser Person die Arbeitsgruppe "Parkausweis" anvertraut, macht man den Bock zum Gärtner! Seine Ankündigung, dass Anfang November der Fragebogen für die zweite Evaluierung verschickt wird, hat sich als unwahr herausgestellt. Das Ergebnis der ersten Evaluierung war anscheinend nicht im Sinne des Behindertenrates.

 

 

2018 12 29

Skandal in der Interessensvertretung für Menschen mit Querschnittlähmung!

VQÖ - Verband der Querschnittgelähmten Österreich

 

Schweizer M.: Seit 54 Jahren (!) arbeite ich in der Behindertenszene und befürchte leider, dass es auch in Ihrem Haus Behinderte geben wird, die irgendwo ein Haar in der Suppe finden werden.

Meine Empfehlung in so einem Fall wäre, so eine Kritik einfach zu ignorieren.

http://www.vqo.at/2016/03/15/brief-an-die-direktion-der-kammerspiele-manfred-schweizer/

 März 2016

Sehr geehrte Direktion!

Meine Frau (Rollstuhlfahrerin) und ich waren gestern zum ersten Mal seit dem Umbau in den Kammerspielen. Es ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis, zu der Möglichkeit, die Rollstuhlfahrern nun in den Kammerspielen haben, zu gratulieren und Ihnen dafür zu danken.

Da ich seit 50 Jahren in mehr oder weniger großen Abständen Ihr Haus besuche, weiß ich, was diese Investitionen an Barrierefreiheit bedeuten.

Besonders aufmerksam war Ihr Personal, denn wir wurden bereits beim Seiteneingang abgeholt und ausgesprochen höflich in die rechte Balkonloge begleitet. Jede Frage an die junge Billeteurin wurde kompetent beantwortet!

Seit 54 Jahren (!) arbeite ich in der Behindertenszene und befürchte leider, dass es auch in Ihrem Haus Behinderte geben wird, die irgendwo ein Haar in der Suppe finden werden.

Meine Empfehlung in so einem Fall wäre,

so eine Kritik einfach zu ignorieren.

Die einen wollen unbedingt in das Pausenbuffet, wobei jenes im Eingangsbereich deswegen nicht passt, da man nur Getränke bekommt, die anderen nicht in der letzten Reihe sitzen, etc.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schweizer
Obmann des Verbandes der Querschnittgelähmten Österreichs

 

Homepage des VQÖ: http://www.vqo.at/index.php/blog.html

E-Mail: mm.schweizer@aon.at

Die Beeinflussung der Mitglieder bei der

Gneralversammlung durch den Obmann!

Das Festhalten an der Mitgliedschaft im ÖZIV und im Behindertenrat ist leider nicht im Sinne der Vereinsmitglieder!

 

1. Anträge und Vollmachten von Mitgliedern wurden bei der Generalsversammlung in Linz ohne Begründung vom Obmann abgelehnt!

2. Die vom Internetforum und mir erarbeiteten Anträge wurden von den Mitgliedern bei der Generalsversammlung in Tobelbad ohne Begründung von den wenigen stimmberechtigten Teilnehmern und vom Obmann abgelehnt!

ROLLSTUHLSPORT in Österreich

Der ÖBSV http://parasport.at/ und die einzelnen Landesverbände in Österreich kommen ihrer Aufgabe, den Breitensport zu fördern derzeit nicht nach! Die hohen finanziellen Fördermittel die jährlich dem ÖBSV zur Verfügung stehen, müssen auch dem Breitensport zur Verfügung gestellt werden.

Einsparungsmaßnahmen in der Verwaltung und im Organisationsbereich des ÖBSV müssen eingefordert werden.

 

Wenn man sich die Teilnehmer und die geringe Teilnehmeranzahl bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen betrachtet, muß man feststellen, dass für den Nachwuchs im Rollstuhlsport anscheinend nicht genügend finanzielle Mitteln zur Verfügung gestellt wurden.

 

ÖBSV: Der Rollstuhlsport umfasst generell Menschen, die für die Sportausübung einen Rollstuhl benützen. Das sind meist Sportlerinnen und Sportler mit Rückenmarkschäden, Amputationen der Beine aber auch anderen Behinderungen. Bei einer Schädigung des Rückenmarks kommt es je nach Ausmaß und Lokalisation der Läsion zu einer vollständigen oder unvollständigen Parese (Lähmung), die sich in motorischen, sensiblen und vegetativen Ausfällen manifestiert.

Um den Ansatz von Sir Ludwig Guttmann (Stoke Mandeville) der umfassenden Reha­bilitation von Querschnittgelähmten in Öster­reich verwirklichen zu können, wurden Re­habilitationseinrichtungen geschaffen. Dort ist neben den medizinischen, therapeutischen und sozialen Maßnahmen auch die Sporttherapie in das Re­habilitationsprogramm eingebaut. Querschnitt­gelähmte werden so schon während der ersten Rehabilitation mit dem Behin­dertensport vertraut.

Mit Hilfe geeigneter Bewegungsaufgaben werden die verbliebenen motorischen Fähigkeiten mobilisiert und die nichtgelähmte Muskulatur zur Über­nahme kompensatorischer Leistungen geschult.

Sportarten: Rollstuhl-Basketball, Rollstuhl-Rugby, Rollstuhl-Tennis, Rohlstuhl-Tischtennis, Leichtathletik, alpiner und nordischer Schilauf, Handbike, Schießen und Schwimmen.