Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!

Verstößt das sichtbare

Anbringen eines Befristungs-Datums

auf der

Vorderseite des Parkausweises

(auch um den Sozialbetrug vorzubeugen!)gegen das Datenschutzgesetz, wie es ein Beamter des BMASK behauptet?

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2018 11 03 Richtigstellung zur Evaluierung des Parkausweises: Weil den Vertretern der mehrheitlich gehfähigen Menschen mit Behinderung das Ergebnis der ersten Evaluierung anscheinend nicht genehm war, wurde eine weitere Evaluierung mittels Fragebogen eingefordert.

 

Herbert Pichlers ((Präsident des Behindertenrates) Vorhaben, den Fragebogen an 2.000 Behindertenpassinhaber, die per Zufallsgenerator ausgewählt werden, zur Beantwortung zu versenden, wurde von unserem Internetforum mit aller Entschiedenheit abgelehnt!

 

Per Zufallsprinzip von den 450.000 Behindertenpassinhabern auszuwählen, wären die Chancen, dass Rollstuhlnutzer bei den Ausgewählten sind,  sehr gering. 

Wir bestanden und bestehen weiter auf die Vorgangsweise, dass mindestens 500 dieser Fragebögen an Personen, die den Eintrag „ist vorwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen“ im Behindertenpass haben, versendet werden!

Die von unserem Forum vorgeschlagene Befragung der Mitglieder des VQÖ, wird vom Behindertenrat mit dem Argument, dass es dadurch zu keinem objektiven Ergebnis führen würde, vehement abgelehnt.

 

Die gemeinsam mit dem BMASK beschlossene Vorgangsweise, dass von vier Hauptgruppen je 500 Personen ausgewählt werden, führt eher zu einem objektiven Ergebnis!

 

Die von uns erwähnte Eintragung im Behindertenpass war auch für den Referenten des BMASK eine neue Information. Anscheinend ist diese Eintragung im BP auch für viele Vereinsfunktionäre und Betroffene nicht geläufig.

 

Die für die vielen Rollstuhlnutzer unzumutbare Verzögerung der Evaluierung geschieht hauptsächlich durch zusätzliche destruktive Forderungen des Behindertenrates und dessen Vertreter und muss in Zukunft verhindert werden.

 

Da die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit eingestellt hat, wurde von unserem Internet-Forum eine „task force“ zum Thema Parkausweis und Barrierefreiheit für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung eingefordert. Mittlerweile sind schon von mehreren Vereinen, Organisationen und Institutionen POSITIVE Reaktionen eingelangt .

 

Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO

Evaluierung wird derzeit im BMASK vorbereitet.

Es dürfen nur die wichtigsten Punkte evaluiert werden!

Einbeziehung des BMVIT (Verkehrsministerium), BMI (Innenministerium, Polizei), Behindertenvereine, Selbstvertreter vom Internetforum, muss sichergestellt werden.

Evaluierung muss durcch eine unabhängige Institution durchgeführt werden. Unser Vorschlage wäre

Verkehrsplanung und Verkehrstechnik E230 Institut für Verkehrswissenschaften

http://www.ivv.tuwien.ac.at/mitarbeiterinnen/administration/ Sekretärin   angelika.spies-haller(at)tuwien.ac.at
Weitere Informationen folgen.

Seit Anfang 1985 bis 2017 wird von Betroffenen immer wieder eine bedarfsgerechte Regelung der Parkausweise eingefordert.

 

Vom 1.1.2001 bis Ende 2013 wurden von den zuständigen Behörden ca. 127.275  Parkausweise nach § 29b der StVO ausgestellt. Schon zu dieser Zeit hatten Vertreter der Betroffenen die Ausstellungspraxis vehement kritisiert.

 

Seit 1. 1. 2014 wurden ca. 75.000 neue Parkausweise, größtenteils an gehfähige Menschen mit Behinderung, ausgestellt.

 

Die Steigerung von 814 auf ca. 1.700 Ausweise per Monat, hat zur Folge, dass jene Ausweisinhaber, die explizit auf den extra breiten Rollstuhlparkplatz angewiesen sind, nur mehr in den seltensten Fällen einen freien Parkplatz vorfinden.

 

Die Erhöhung der Anzahl der Rollstuhlparkplätze ist unter den derzeitigen Umständen leider nicht möglich.

 

Die derzeit in Österreich im Umlauf befindlichen EU-Parkausweise müssen mit zwei verschiedenfarbigen Jahresvignetten gekennzeichnet werden.

 

Die Einführung einer Parkerleichterung für gehfähige Menschen mit Behinderung, wie in Deutschland muss umgehend beschlossen werden.

 

Die von 2001 bis Ende 2013 von den zuständigen Ämtern ausgestellten 127.275

 

EU-Parkausweise müssen vom Sozialministeriumservice mit der Excel-Liste

 

der EU-Parkausweise aktualisiert werden.

 

Der Antrag auf Ausfolgung der vorhandenen Daten muss vom BMASK an das BMVIT gestellt werden.

 

127.275 amtliche EU-Parkausweise dürfen nicht unkontrollierbar im Umlauf sein.

 

Durch die Einführung von zwei verschiedenfarbigen und fälschungssicheren Jahresvignetten wird der Missbrauch erschwert und das Kopieren der Ausweise verhindert.

 

Von den 127.275 mit amtlichem Bescheid unbefristet ausgestellten Parkausweisen werden

ca. 30.000 Ausweise seit 2001 unberechtigt verwendet, weil der Behinderungsgrund durch Genesung weggefallen oder der Inhaber verstorben ist.

 

Durch die 25. StVO Novelle wurde die Zuständigkeit für die Parkausweise vom BMVIT an das BMASK übertragen.

 

Die Kontrolle durch das BMASK für diese Ausweise ist nicht möglich, weil die Akten immer noch bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten liegen.

 

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, jede Änderung des Gesundheitszustandes, der zur Ausstellung führte, binnen einer angemessenen Frist dem Amt mitzuteilen.

 

Bei Wegfall der Behinderung ist der Ausweis dem Amt zurück zu geben.

 

 Kosten für den Staat: bei 30.000 der 127.275 Ausweise

 

jährlich ca. € 227,250.000,- 

 

Befreiung von der Parkgebühr in Kurzparkzonen

Bei ganztägiger Inanspruchnahme (0 bis 24 Uhr) beträgt die pauschalierte

Parkometerabgabe in Wien 2.544 Euro pro Jahr.

Motorbezogene Versicherungssteuer Neu bis zu € 1.675,44 pro Jahr

Kraftfahrzeugpauschale beim Finanzamt  € 2.280,- pro Jahr

Große Pendlerpauschale  € 3.672,- pro Jahr

Taxifahrten-Pauschale  € 1.836,- pro Jahr

https://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/betrug-m-parkausweis/

 

 

 

Das SOZIALMINISTERIUMSERVICE, welches seit Anfang 2014 für die GRATIS Ausstellung und Kontrolle dieser Ausweise zuständig ist, will auf Grund von Arbeitsüberlastung den rechtmäßigen Besitz der 127.275 Ausweise nicht kontrollieren.

 

Bei einem Einsparungspotential von jährlich ca. € 227,250.000,-  wäre eine Aufstockung des Personals (vielleicht für Menschen mit Behinderung) im Sozialministeriumservice sicher gerechtfertigt.

 

 

 

1. nach einer Übergangsfrist von ein bis zwei Jahren müssen die mit einer orangen Jahresvignette versehenen EU-Parkausweise auf eine orange Parkerleichterung (mit Jahresvignette) ohne Rollstuhlsymbol (ähnlich wie in Deutschland) ausgetauscht werden. Die Jahresvignette, ähnlich der Autobahnvignette, muss für alle Parkausweise die seit 2001 ausgestellt wurden angewendet werden. Ohne Jahres-Vignette sind diese Ausweise somit ungültig und es kann damit kein Missbrauch betrieben werden. In Zukunft müssen wie in Deutschland zwei verschieden Parkerleichterungen an Berechtigte ausgestellt werden.

 

 

 

Mit einem Ministerratsbeschluss oder mit einer Verordnung des Ministeriums könnte für gehfähige Menschen mit Behinderung umgehend die Ausstellung einer entsprechenden Parkerleichterung ohne Rollstuhlsymbol (ähnlich der orangen Parkerleichterung in Deutschland) eingeführt werden. Da darf ich auf den Gesetzestext des § 29b der StVO verweisen.

 

 „(1) Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu treffen.“

 

Es muss unbedingt zu einer bedarfsorientierten Lösung kommen, damit jenen Menschen mit Behinderung, die sich vorwiegend nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, wieder die wenigen extra breiten Rollstuhlparkplätze zur Verfügung stehen.

 

Unsere Zielgruppe ist:  Menschen die vorwiegend einen Rollator oder Krücken oder ähnliches benötigen und besonders Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Für ALLE die explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!!!!

An die Arbeitsgruppe "Parkausweis für Behinderte" nach § 29b der StVO: Die Ferien sind vorbei und damit auch die Schonfrist für die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, werden wir entsprechende Aktivitäten setzen. Wenn es sein muss, auch mit einer schärferen Gangart.
Seit Anfang 2013 machen wir regelmäßig auf diesen unhaltbaren Zustand aufmerksam!

Seit über zwei Jahren wird von der Arbeitsgruppe der ÖAR unsere Geduld strapaziert!

Da in dieser Zeit auch keine zusätzlichen Rollstuhlparkplätze

geschaffen wurden, werden jene Ausweisinhaber, die explizit auf die extra breiten und eingangsnahen Parkplätze angewiesen sind, von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Jeder der sich gegen die Einführung eines Parkausweises für Behinderte ohne Rollstuhlfahrersymbol (ähnlich wie in Deutschland) für gehfähige Menschen mit Behinderung wehrt, unterstützt die Verdrängung der Rollstuhlfahrer von den gekennzeichneten Rollstuhlparkplätzen.


Seit 1. Jänner 2014 wurden mit Stichtag 29. Aug. 2016 63.687 neue Parkausweise für Behinderte hauptsächlich gehfähige MmB vom Sozialministeriumservice ausgefolgt.

Dieser Umstand führt zur Verdrängung besonders jene Menschen, die für ihre Mobilität einen Rollstuhl benötigen, von den markierten extra breiten Rollstuhlparkplätzen!

Die für diesen skandalösen Umstand werden in Zukunft, sollte sich daran nichts ändern, namentlich an den Pranger gestellt. Ein Versprechen von sehr vielen Menschen im Rollstuhl ! !! in Zukunft, sollte sich daran nichts ändern, namentlich an den Pranger gestellt.
Die verantwortlichen Entscheidungsträger, die für diesen skandalösen Zustand verantwortlich sind, werden in Zukunft von uns namentlich an den Pranger gestellt.

 

Im sozialpolitischen Ausschuss des Parlamentes wurde vor den Ferien unser Antrag auf

Abänderung des § 29b der StVO und Einführung eines Parkausweises ohne Rollstuhlfahrersymbol, der von allen Oppositionsparteien, besonders vom Parlamentsclub „Team Stronach“, unterstützt wird, von den Regierungsparteien vorläufig abgelehnt.  

Unser verzweifelter Appell an die gehfähigen Parkausweisinhaber: Bitte verwenden Sie die normalen eingangsnahen Parkplätze. Mit dem Ausweis dürfen sie GRATIS die Parkplätze benützen!  

 

Liste § 29b Park-Ausweise für Behinderte mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol
Sozialministeriumservice:
www.sozialministeriumservice.at/park-mail-br…/29bAusweis.xls

 

An alle Klubs im Parlament!  Am So 26.06.2016 17:528

Sehr geehrte Damen!

Sehr geehrte Herren!

Sehr geehrte Frau Ulrike Königsberger-Ludwig!

    Abgeordnete zum Nationalrat

 

Ich darf Sie höflichst bitten, unser Ansuchen zu unterstützen!

Betreffend: ENTSCHLIEßUNGSANTRAG 1761/A(E) vom 16.06.2016 (XXV.GP)

"Neuer Parkausweis für Behinderte mit kopiersicherem Hologramm"

http://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/parkausweis-f%C3%BCr-behinderte/

 

Wie wichtig eine Neuregelung der Vergabe des Parkausweises ist, ist auch aus dem beigefügten Antwortschreiben des BMF ersichtlich.

Die beigefügte Word-Datei enthält wichtige Argumente die Vergabe der Parkausweise umgehend neu zu Regulieren.

Die bei der 25. StVO Novelle vorgesehene Evaluierungsfrist von drei Jahren, bis Ende 2017, muss abgekürzt werden.

Bei dieser Evaluierung muss unbedingt auf die besonderen Bedürfnisse unserer Zielgruppe bedacht genommen werden.

 

Rollstuhlparkplätze sind für diese Zielgruppe Bezugnehmend auf selbstbestimmte und selbständige Mobilität ein wichtiger Teil der Barrierefreiheit.

Die mit hohem finanziellem Aufwand umgebauten PKW´s wären ohne entsprechende Parkmöglichkeit keine barrierefreie Mobilität.

Unsere Zielgruppe

WIR, das INTERNETFORUM und der VQÖ kämpfen für

Menschen mit Querschnittlähmung aber auch für ALLE Menschen,

die auf Grund einer schweren Behinderung oder Krankheit auf einen

Rollstuhl, auf Krücken, Rollator, Begleitperson auf Grund  einer Gehbehinderung und ähnliches, angewiesen sind.

 

 

Wenn Termine der Arbeitsgruppe „Parkausweis“ (mit Königsberger-Ludwig Ulrike, Behindertenverbände,) seit Jänner 2014 immer wieder um Monate verschoben werden und Beamtengespräche sich in die Länge ziehen, ist das für die Zielgruppe unserer Rollstuhlparkplatzbenützer nicht nachvollziehbar. Seit Anfang 2013 (beziehungsweise bereits seit 1985 vom Verband der Querschnittgelähmten Österreich) wird von unserer Zielgruppe immer wieder eine entsprechende Regelung eingefordert. Die mehrheitlich von gehfähigen Funktionären dominierten Behindertenvereine haben kein Interesse den derzeitigen Zustand zu ändern. Der Parkausweis für Behinderte ist derzeit, lt. Huainigg,  das begehrteste Dokument in Österreich.

 

 

Vom 1.1.2001 bis Ende 2013 wurden von den zuständigen Behörden ca. 127.000 Parkausweise nach § 29b der StVO ausgestellt. Schon zu dieser Zeit hatten Vertreter der Betroffenen die Ausstellungspraxis vehement kritisiert.

Seit 1. 1. 2014 wurden 60.408 neue Parkausweise, größtenteils an gehfähige Menschen mit Behinderung, ausgestellt.

Die Steigerung von 814 auf ca. 2.000 Ausweise per Monat, hat zur Folge, dass jene Ausweisinhaber, die explizit auf den extra breiten Rollstuhlparkplatz angewiesen sind, nur mehr in den seltensten Fällen einen freien Parkplatz vorfinden. Die Erhöhung der Anzahl der Rollstuhlparkplätze ist unter den derzeitigen Umständen leider nicht möglich.

Ich darf Sie höflichst bitten, diesen Antrag zu unterstützen und die drei nachstehend angeführten zusätzlichen Forderungen dem Antrag anzufügen:

ENTSCHLIEßUNGSANTRAG 1761/A(E) vom 16.06.2016 (XXV.GP)

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Neuer Parkausweis für Behinderte mit kopiersicherem Hologramm"

 

Absatz 4: Alle anspruchsberechtigten Personen sollen den gleichen blauen EU-konformen Parkausweis

bekommen. Welche Ausweisinhaber berechtigt sind, auf einem Behindertenparkplatz zu

parken und welche Ausweisinhaber Parkerleichterungen auf normalen Parkplätzen nützen

können, soll durch fälschungssichere Aufkleber (Vignetten) in zwei unterschiedlichen Farben

(Nutzerfarbcode) ersichtlich sein.

Korrektur:

1. nach einer Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren sollten die mit einer orangen Jahresvignette versehenen Parkausweise auf eine orange Parkerleichterung (mit Jahresvignette) ohne Rollstuhlsymbol (ähnlich wie in Deutschland) ausgetauscht werden. Diese Jahresvignette, ähnlich der Autobahnvignette, muss für alle Parkausweise die seit 2001 ausgestellt wurden angewendet werden. Ohne Jahres-Vignette sind diese Ausweise somit ungültig und es kann damit kein Missbrauch betrieben werden. In Zukunft müssen wie in Deutschland zwei verschieden Parkerleichterungen an Berechtigte ausgestellt werden.

          Die derzeit in Österreich im Umlauf befindlichen Parkausweise müssen mit zwei verschiedenfarbigen Jahresvignetten gekennzeichnet werden.

2. Alle Unterlagen die die Ausstellung der Parkausweise von 2001 bis Ende 2013 betreffen muss das BMASK von den Ausstellenden Behörden einfordern und entsprechend der derzeitigen Vorgangsweise in die Excel Datei www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls einfügen.

3. Mit einem Ministerratsbeschluß könnte für gehfähige Menschen mit Behinderung umgehend die Ausstellung einer entsprechenden Parkerleichterung ohne Rollstuhlsymbol (ähnlich der orangen Parkerleichterung in Deutschland) eingeführt werden. Da darf ich auf den Gesetzestext des § 29b der StVO verweisen.

 „(1) Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu treffen.“

Es muss unbedingt zu einer bedarfsorientierten Lösung kommen, damit jenen Menschen mit Behinderung, die sich vorwiegend nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, wieder die wenigen extra breiten Rollstuhlparkplätze zur Verfügung stehen.

Ich darf Sie um Ihre Zustimmung für den vom Team Stronach eingerechten Antrag bitten und werde auch die anderen Parlamentsclubs um eine entsprechende Zustimmung ersuchen.

Für Ihre geschätzten Bemühungen besten Dank im Voraus.

 

Liste §29bder StVO

 

Parkauweise für Behinderte

 

seit 2014 BMASK:

 

monatlich werden ca. 2.000 neue

 

Ausweise ausgestellt!

 

 

 


www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls

 

 

Seit über 25 JAHREN herrscht der KATASTROPHALE ZUSTAND für Menschen im Rollstuhl bezüglich des ROLLSTUHLPARKPLATZES !

 

Eine einfache Lösung wäre möglich, wenn der behindertenpolitische Wille von den Entscheidungsträger vorhanden wäre !

 

 

Zwei verschiedene Parkausweise für Behinderte

mit einer

einfachen Verordnung des BMASK !

 

Das BMASK kann jederzeit mit einer entsprechenden Verordnung einen weiteren, (siehe Muster)  Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO ohne Rollstuhlsymbol ausstellen.

 

Die Formulierung des Gesetzestextes* im § 29b der StVO bestimmt nicht explizit, dass nur der EU-weit gültige Parkausweis für Behinderte vom Sozialministeriumservice ausgestellt werden muss oder kann.

 

 

Zu dieser Auffassung  sind wir nach eingehender Analyse des Gesetzestextes bezüglich der Formulierung (ein Ausweis) gekommen.

Nach Einholung mehrerer Expertenmeinungen von namhaften Rechtsanwälten und Beamten, wurde nach genauer Überprüfung des Gesetzestextes unsere Schlussfolgerung absolut bestätigt.

 

Dieser Parkausweis soll jenen Menschen mit Behinderung ausgestellt werden, die den Eintrag "Unzumutbarkeit der Benützung Öffentlicher Verkehrsmittel ...." im Behindertenpaß haben.

 

Mit allen Rechten wie der EU-weit gültige Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol.

 

Ausgenommen ist nur die Benützung der gekennzeichneten Rollstuhlparkplätze.

 

* Gesetzestext im § 29b der StVO:

7. § 29b Abs. 1 lautet: „(1) Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu treffen.“

 

 

**************************************

 

Brennende Frage in Deutschland:

 

Kann der berechtigte Personenkreis für Parkerleichterungen erweitert werden?

 

 

Österreich hat mit der 25. StVO Novelle 2014 den berechtigten Personenkreis immens erweitert ohne zu berücksichtigen, dass man die Anzahl der Rollstuhlparkplätze dementsprechend erhöht.
Eine 7-fache Erhöhung der Parkplätze würde den Bedarf bei weitem nicht ausreichend abdecken.

 

 

 

Deutschland: Seitens der zuständigen Bundesressorts (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und

Bundesministerium für Arbeit und Soziales) besteht darüber hinaus Einvernehmen, dass die geltende bundesweite Regelung zur Nutzung der Parkplätze für schwerbehinderte Menschen, die nun einen etwas größeren Personenkreis als bisher erfasst, keiner weiteren Erweiterung hinsichtlich des begünstigten Personenkreises bedarf. Eine weitere Gesetzesänderung ist somit nicht angezeigt.

 

 

 

Ein genereller Einbezug eines größeren Personenkreises in die bundesrechtlich geregelten generellen Parkerleichterungen für Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) würde die Zahl der Berechtigten von ca. 600.000 auf über 4 Millionen ansteigen lassen.

 

Das daraus folgende Erfordernis, die Zahl der ausgewiesenen Behindertenparkplätze ebenfalls um den Faktor 7 zu erhöhen, erscheint jedoch angesichts des allgemeinen Parkraummangels in den Städten einerseits und der gegenüber Behinderten mit dem Merkzeichen „aG“ geringeren Mobilitätseinschränkung der übrigen Personengruppe der schwerbehinderten Menschen andererseits nicht leistbar.

http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html

 

****************************

 

 

 

        Rollstuhlparkplätze

    Chronologie des Parkausweises  

              von1992 bis 2015 !   

    http://www.vqo.at/index.php/sonderseite.html

 

RA 137 vom Verband der Querschnittgelähmten (VQÖ) widmete diesem Thema das Titelbild und die Titelstory, deren Inhalt wir hier gekürzt wiedergeben.

 

Anlässlich der

Generalversammlung 1995

 

wurde über das Problem mit Rollstuhlparkplätzen gesprochen. Es stellte sich dabei heraus, dass die Regelung über die Verwendung dieser Parkplätze sehr vielen, wenn nicht fast allen Rollstuhlfahrern ein Dorn im Auge ist. Es gab zahlreiche Wortmeldungen und hitzige Gespräche. In den vergangene drei Jahren (1995 bis 1998) waren wir bemüht, eine Änderung herbeizuführen und darüber berichten wir jetzt.

 

 

 

Nach unserer Ansicht wäre es der beste und sicherste Weg, wenn

  • der Österreichische Zivilinvalidenverband
  • die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und
  • der VQÖ

sich darauf einigen könnten, einen Gesetzesänderungs-Vorschlag auszuarbeiten, der den Anliegen der Rollstuhlfahrer und der wirklich schwerst Gehbehinderten - die zum Ein- und Aussteigen tatsächlich einen breiteren Parkplatz brauchen - entspricht. Damit wäre die Chance ziemlich groß, einen solchen Antrag im Parlament durchzubringen.

Nach vielen einschlägigen Besprechungen konnte unser Vorstandsmitglied Gernot Egger ein Treffen mit dem Präsidenten des ÖZIV und dem Generalsekretär der ÖAR zustande bringen. Dr. Klaus Voget, Heinz Schneider und Gernot Egger trafen einander am 12. August 1997 in Seeboden am Millstädtersee, um die Vorgangsweise für eine Gesetzesänderung zu besprechen.

Das Gesprächsklima bei dieser Unterredung war ausgezeichnet. Man war sich darüber klar, dass nur eine gemeinsame Vorgangsweise sinnvoll ist. Man kam zu dem Entschluss: Es soll zwei Arten der §29b-Ausweise geben und zwar für die eine Gruppe von Behinderten, die zum Ein- und Aussteigen keinen breiten Parkplatz brauchen. Denen sollen alle Möglichkeiten des §29b-Ausweises zur Verfügung stehen, nicht aber die Verwendung der Behindertenparkplätze.

Die Behindertenparkplätze sollen ausschließlich jenen Personen zur Verfügung stehen, die laut ärztlichem Attest zum Ein- und Aussteigen in den PKW die Türe des Kraftfahrzeuges ganz öffnen müssen und hierfür einen breiteren Parkplatz benötigen (Rollstuhlfahrer und wirklich schwerst Gehbehinderte).

Von allen drei Teilnehmern an dieser Besprechung wurde dieser Vorschlag begrüßt und für gut befunden. ÖAR und VQÖ sind mit dem Text der Gesetzesvorlage einverstanden. Im ÖZIV muss darüber noch gesprochen und Einvernehmen hergestellt werden.

Beim letzten Gespräch zwischen VQÖ und ÖZIV im vergangenen Monat gab es von ÖZIV-Seite einen neuen Vorschlag. Über Antrag sollen einzelne Behinderte mit einer Zusatztafel ausgestattet werden "NUR FÜR ROLLSTUHLFAHRER". Das benötigt aber zur Kontrolle wiederum einen zweiten §29b-Ausweis, der aber von Teilen des ÖZIV sehr abgelehnt wird.

Dann gibt es immer wieder Debatten, dass mit der EU sowieso andere Behinderten-Gesetze kommen werden, die unseren §29b-Ausweis ersetzen, da diese Regelung europaweit einheitlich sein soll. Um die Sache zu verzögern, schlägt man vor, diese Regelung abzuwarten. Damit käme man ins nächste Jahrtausend.

Wir, der Vorstand des VQÖ, werden die notwendigen Änderungen des §29b-Gesetzes weiter intensiv betreiben und sollte es notwendig sein, auch im Alleingang eine Gesetzesänderung beantragen.

 

 §  §  §

 

Mehr zum Thema Rollstuhlparkplatz und Parkausweis für Behinderte

auf Facebook – INTERNET-FORUM mit Steiner Anton und Maria

 

Die prekäre Situation der „Rollstuhlparkplätze“ und der

"Rollstuhl-Parkausweise" ist leider immer noch ein großes aktuelles Thema.

 

Die selbständige Mobilität ist für unsere Zielgruppe von immenser Wichtigkeit. Die mit hohen finanziellen Aufwand umgebauten PKW´s müssen wir auf breiteren Parkplätzen abstellen, wo wir auch mit dem Rollstuhl aus- und einsteigen können.

 

Vom 1. 1. 2014 bis 22.07.2015  wurden vom Sozialministerium***

42.072 neue Parkausweise ausgestellt.

Ende 2015 sind wir mittlerweile bei einer sagenhaften Zahl von

49.603 neuen Parkausweisen angelangt.

Rollstuhlparkplätze im öffentlichen Raum wurden in diesem Zeitraum eher verringert! 

 

Auf unser drängen hat sich die Arbeitsgruppe "Parkausweis" der ÖAR*, die sich seit über 3 Jahren weigert, die Anliegen der Menschen im Rollstuhl zu berücksichtigen, unter der Leitung von Herbert Pichler** das Ziel gesetzt, bis

4. Jänner 2016 einen Entwurf zu präsentieren, mit dem eine Abänderung des § 29 b der StVO beschlossen werden kann. 

 

Unser allerletztes Ultimatum an die Arbeitsgruppe ist der

9. Jänner 2016.

Sollte bis 9. Jänner 2016 kein entsprechender Beschluss zustande kommen, werden unser Internetforum, Behindertenvereine, Selbsthilfegruppen und Privatpersonen nach diesem Termin eine österreichweite Protest-Aktion organisieren, um für unsere Zielgruppe die selbständige Mobilität zu gewährleisten. 

Wir und das Internetforum fordern dass es Anfang 2016 doch noch zu einer positiven Lösung kommt, damit die Menschen im Rollstuhl und alle, die auf Grund einer Behinderung mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen, wieder selbstbestimmt am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

 

Auch für die UN-Behindertenrechtskonvention fordern wir, besonders von den Funktionären der namhaften Behindertenverbände, den Behindertenvertretern und vor allem von den politischen Entscheidungsträgern mehr Engagement für eine ernstgemeinte Umsetzung.

 

*ÖAR  http://www.oear.or.at/oear-info/Sekretariat/das-team

**Herbert Pichler: http://www.oegb.at/cms/S06/S06_999_Suche.a/1342540158562/suche/oegb-chancen-nutzen-buero-eine-sozialpartnerinitiative

***Park-Ausweise §29b: aktuelle Liste Sozialministeriumservice: www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls

 

Wir brauchen dringend jede Unterstützung ! ! !

Bitte auf FACEBOOK Teilen und Bitte auch außerhalb von FB weiterleiten!

 

WIR, das INTERNETFORUM und der VQÖ kämpfen für

Menschen mit Querschnittlähmung und auch für ALLE Menschen,

die auf Grund einer schweren Behinderung oder Krankheit auf einen

Rollstuhl, auf Krücken, Rollator, Begleitperson und ähnliches, angewiesen sind.

 

Liste der NEU ausgestellten Parkausweise für Behinderte nach

§29b der StVO Österreichseit 1. Jänner 2014

Parkausweise ohne ersichtliches Datum der Ausstellung dürfen in England nicht verwendet werden.

In Deutschland gilt dieses Dokument nur maximal 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung.

 

Sozialministeriumservice:

www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls

 

Unser Leitsatz:

„GEMEINSAM SIND WIR STARK -
NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS“

 

ROLLSTUHLPARKPLATZ at./wheelchair parking at EU

https://www.facebook.com/groups/315462751928952/

VQGÖ - Vereinigung der Querschnitt-Gelähmten Österreich EU

https://www.facebook.com/VQG%C3%96-Vereinigung-der-Querschnitt-Gel%C3%A4hmten-%C3%96sterreich-EU-1530535350514641/

Behinderten-Rechte = eine gerechte Forderung?

https://www.facebook.com/Behinderten-Rechte-eine-gerechte-Forderung-162231667156387/

VQÖ -Verband der Querschnittgelähmten Österreichs

http://www.vqo.at/index.php/blog.html

CLUB MOBIL - Autofahren mit Behinderung

http://www.clubmobil.at/

Selbstbestimmt Leben Steiermark

http://www.sl-stmk.at/

Bernold Dörrer (barrierefrei-tirol.at)

http://www.berdo.at/

Wolfram Hermann-Hubler, Schlagasnfall kann jeden treffen

https://www.facebook.com/Schlaganfall-es-kann-Jeden-treffen-441962779294998/
BMIN - Behinderte Menschen in Not

http://www.bmin.info/

u.v.a.m.

weitere Unterstützer sind herzlich Willkommen!

                                        

Die Einführung der Parkausweis-Vignette wird als

Sofortmaßnahme durch einen

Ministerratsbeschluss gefordert ! !

Die aggressiven Beschimpfungen und Beleidigungen, besonders durch

gehfähige Parkausweisinhaber, gegenüber Menschen, die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, werden nur mit der von uns vorgeschlagenen bedarfsorientierten Lösung beendet werden  können.

Menschen mit Querschnittlähmung, die vorwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind,  fordern eine sofortige Einschränkung der Vergabe des Parkausweises für Behinderte mit dem Rollstuhlsymbol.

Mit dieser Aktion haben nicht nur Menschen, die sich vorwiegend mit dem

Rollstuhl, Rollator, Krücken und dergleichen fortbewegen können,

sondern auch Menschen, die zum Aus- und Einsteigen den

extra breiten Rollstuhlparkplatz brauchen,

wieder die Möglichkeit, selbständig Mobil zu sein.

Parkausweise von Inhabern, die keinen Eintrag im Behindertenpass haben oder

verstorben sind, werden ungültig.

Parkausweisinhaber, die auf Grund einer temporären, mittlerweile ausgeheilten

Gehbehinderung den Ausweis unbefristet erhielten und

keinen Behindertenpass besitzen, werden

keine Parkausweis-Vignette erhalten.

 

Dieser Personenkreis verwendet den Parkausweis immer noch als Nachweis für die Befreiung der motorbezogenen KfZ-Steuer.

Durch das Hologramm wir das Kopieren erheblich erschwert.

 

Kosten: pro Parkausweis-Vignette max. 10 Cent inkl. Versandkosten gleichzeitig mit der Autobahnvignette. Kosten für den Parkausweis vor 2014 waren € 13,70 – nach dem 1. Jänner 2014 wurde der Parkausweis kostenlos ohne Berücksichtigung des Einkommens, ausgestellt. Kosten für den Staat bei 45.000 Ausweisen € 616.500,- ! !

 

Die Eingangsnähe der Rollstuhlparkplätze ist für diese Personengruppen bei widrigen Witterungsverhältnissen besonders wichtig, da sie nicht in der Lage sind, gleichzeitig einen Regenschirm zu halten oder matschige Schneefahrbahnen zu überwinden.

Wir müssen sicherstellen, dass für diese Menschen sie selbständige Mobilität

im Rahmen der Barrierefreiheit gewährleistet werden kann,

damit sie am öffentlichen Gesellschaftsleben teilnehmen können.

 

Diese Maßnahme muss ohne Rücksicht auf die „behindertenpolitische“ Meinung des Dachverbandes der Behindertenvereine (ÖAR siehe Liste) durchgeführt werden! !

Der Leitsatz „nichts über uns ohne uns“ hat in der ÖAR keine Gültigkeit, weil mehrheitlich Dienstleistungs-Organisationen die behindertenpolitische Meinung beeinflussen.

 

Maßgebend muss die Meinung unseres Internet-Forums und des Verbandes der Querschnittgelähmten berücksichtigt werden, die als einzige

Behindertenvertreter in Österreich die Anliegen der

Menschen im Rollstuhl vertreten.

Das Internet-Forum und der VQÖ kämpfen schon seit Jahren für die Einführung von

zwei verschiedenen Parkausweisen nach dem Vorbild der „2-Parkausweis-Regelung“ in Deutschland.

 

Diese „2-Parkausweis-Regelung“ kann in Österreich nur durchgeführt werden, wenn im Vorfeld die Parkausweise mit zwei verschiedenfarbigen Jahresvignetten gekennzeichnet werden. Mit dieser Lösung kommt man den Empfehlungen des EU-Rates entgegen und erleichtert damit auch die visuelle Kontrolle der Parkausweise.

Allen Ausweisinhabern muss endlich bewusst werden, dass dieser Parkausweis immense Erleichterungen mit sich bringt, für die es sich lohnt, auch etwas zu tun. 

 

32 verschiedene Krankheiten bzw. Behinderungen (siehe Liste in der HP od. Verordnung des BMASK) führen zum Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ im Behindertenpaß.

Nur mit diesem Eintrag hat man in Österreich das Recht, einen Parkausweis für Behinderte mit dem Rollstuhlzeichen zu beantragen mit dem man GRATIS in Kurzparkzonen Parken darf, der aber auch dazu berechtigt, die wenigen extra breiten und eingangsnahen ROLLSTUHLPARKPLÄTZE zu benützen.

Dieser Rollstuhlausweis wird von vielen gehfähigen Inhabern leider auch missbräuchlich für die wenigen ROLLSTUHLPLÄTZE im Theater, Kino, Stadion, und ähnliche öffentliche Einrichtungen verwendet (siehe auch Liste in der HP) weil man sich die Kosten für die Begleitperson erspart.

27. Oktober 2015

http://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/

http://www.vqo.at/index.php/blog.html


Liste §29b Ausweise Sozialministeriumservice:

die neuesten Zahlen der ausgestllten Parkausweise.

Seit Jänner 2014 bis 16. Sept. 2015 wurden

44.437 Parkausweise ausgestellt.

www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls

Derzeitige Ausweisnummern fangen mit 200.001!! Gedruckt wurde bis zur Nr. 272.000 

Derzeit durchschnittlich 500 % mehr Parkausweise pro Tag

Derzeit durchschnittlich

175 Parkausweise pro Tag,

vor 2013 waren es

NUR 37

MENSCHEN die auf Grund einer

QUERSCHNITTLÄHMUNG auf den

Rollstuhl angewiesen sind werden DISKRIMINIERT !!!
Wenn binnen 2 Tagen 349 Parkausweise und entsprechend

viele Euro-Keys ausgegeben werden, aber im Gegenzug

kein einziger Rollstuhlparkplatz mehr geschaffen wird,

nennen wir das eine

skrupellose Klientelpolitik der ÖAR

(Dachverband der Behindertgenvereine)

22 Behindertenvereine und

54 Dienstleistungsorganisationen gesamt mit

76 Mitgliedsvereinen ! ! !

Einzelheiten über die ÖAR siehe

http://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/öar-querschnittverein-kündigt-die-mitgliedschaft/


Mit dieser Methode werden aber auch alle Menschen, die auf Gehhilfen und fremde Hilfe beim Aus- u. Einsteigen auf den ROLLSTUHLPARKPLATZ angewiesen sind,

ausgegrenzt ! ! !
http://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/
Wir haben die LÖSUNG, siehe http://www.vqo.at/index.php/blog.html

VQÖ - Verband der Querschnittgelähmten Österreich

NEUE HOMPAGE (mit Rollstuhl Aktiv in PDF Format)

siehe http://www.vqo.at/index.php/blog.html

Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!