Wir fordern ein inklusives Bildungssystem für alle Menschen,

auch für Menschen mit Behinderung, 

um die Chancengleichheit zu erreichen!

 

Kindergarten, Schule Inklusion

Zusammenfassung von T.J Veit

 

Kinder und Jugendliche in einem

INKLUSIVEN Bildungssystem

Begründung: Österreich bekennt sich seit der Unterzeichnung der

 

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2008 zu einem INKLUSIVEN Bildungssystem. 

"Wer ein inklusives Bildungssystem will, muss die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen."
Wir müssen individuelle und bedarfsgerechte Ressourcen fordern, denn nur so kann ein inklusives Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderung oder Krankheit gewährleistet werden!

Hier können Sie die parlamentarische Petition unterstützen:
Barrierefreier Zugang zu allen Bildungsangeboten muss in Zukunft für alle Menschen sichergestellt werden! Niemand darf vom gemeinsamen Leben, Lernen und Arbeiten ausgeschlossen werden!

Volksanwalt definiert im Jahresbericht 2019 "Behindertenorganisationen"

Der große Unterschied zwischen 

Organisationen VON und FÜR

Menschen mit Behinderung!!!

Was sind Organisationen

FÜR Menschen mit Behinderung?

Was sind Organisationen

VON Menschen mit Behinderung?

Mehr siehe Link: Organisationen VON und FÜR

 


♿️♿️ROLLSTUHLPARKPLATZ♿️♿️

Anton Steiner
Ich unterstütze vorbehaltlos das GRATIS-PARKEN in Kurzparkzonen für Menschen mit einem hohen Behinderungsgrad. Mit einem Parkerleichterung-Ausweis ohne Rollstuhlzeichen (wie in Deutschland) wäre für viele Betroffene dieser Nachteilsausgleich möglich. Den allseits begehrten "Parkausweis für Behinderte nach § 29b" mi dem Rollstuhlsymbol, der auch zur Nutzung der wenigen aber extra breiten Rollstuhlparkplätze dient, sollte jenen Personen vorbehalten sein, die mehr Platz für das Aus- und Einsteigen benötigen.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung kann man auch um die Befreiung der Parkabgabe ohne zeitliche Beschränkung ansuchen.

ROLLSTUHLPARKPLATZ at./wheelchair parking at EU

Von 2001 bis Ende 2013 (innerhalb 13 Jahre) sind 127.000 Ausweise vergeben worden.
Von 2014 bis heute 2021 (innerhalb 8 Jahre) wurden 151.545 Ausweise vergeben!
Und nach wie vor ohne sichtbar angebrachten Ausstellungs- und/oder Befristungsdatum, daher können die Ausweisinhaber*innen, wo die Berechtigung abgelaufen ist, weiterhin das amtliche Dokument missbräuchlich verwenden.

https://www.facebook.com/groups/315462751928952/permalink/1868527289955816

Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!



 

VOLKSANWALT Bernhart Achitz
Neues Corona-Gesetz muss Verhältnismäßigkeit von
Grundrechtseingriffen sicherstellen

27. August 2020


Stellungnahme der Volksanwaltschaft sieht in Novelle zum Epidemiegesetz „rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen“.
Volksanwalt Achitz: „Damit würde in einer noch nie dagewesenen, massiven Weise in den intimen Lebens-bereich der Menschen eingegriffen.“

Betretungsverbot für „alle öffentlichen Orte“ überschießende Grundrechtseinschränkung........

Mehr Informationen im Link: Volksanwalt B. Achitz

 


Bei dieser Veranstaltung Arbeit für Alle 20180927 wurde der AMS-ALGORITHMUS von den Lobbyisten der Wirtschaft, Organisationen für Menschen mit Behinderung und besonders vom österreichischen Behindertenrat als Meilenstein bejubelt. Unser Internetforum hat sich vehement und lautstark gegen dieses System der „Selektion“ gewehrt. Wie man jetzt sieht, mit Erfolg! 

Punktabzug für Frauen, Mütter, Menschen mit Behinderung und über 50-Jährige: So entscheidet der AMS-  Computer über Arbeitslose

 

 

 


 

Datenschützer: AMS-Algorithmus "muss

 

sofort abgeschaltet werden"

 

Das System sei intransparent, kontraproduktiv

 

und verstärke bestehende Diskriminierung, so die Kritik 

 

Mehr auf: https://www.derstandard.at/story/2000118308354/datenschuetzer-ams-algorithmus-muss-sofort-abgeschaltet-werden

 

Datenschutzbehörde kippt AMS-Algorithmus

Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. Das geht aus einer Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) hervor, wie der „Kurier“ am Donnerstag berichtete.


Volksanwalt definiert im Jahresbericht 2019 "Behindertenorganisationen"

Der große Unterschied zwischen Organisationen VON und FÜR

Menschen mit Behinderung!!!

Was sind Organisationen

FÜR Menschen mit Behinderung?

Was sind Organisationen

VON Menschen mit Behinderung?

Mehr siehe Link: Organisationen VON und FÜR


 

Update zum Europäischen Behindertenausweis -

Warum muss man diesen Ausweis „BEHINDERTEN-Ausweis“ nennen? Es würde genügen, wenn man den Ausweis als GLEICHSTELLUNGSAUSWEIS für NACHTEILSAUSGLEICHE
bezeichnen würde!

                                                                                                Mehr im Link:

                                                                                  2020 07 02 Offener Brief an:                                                                                             Christina Wurzinger / Österreichischer Behindertenrat


Unheilige Allianz: 

SWÖ - ÖGB & Gewerkschaften

SWÖ - Menschen mit Behinderung     und Pflegebedarf

hier klicken

http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/1034,,,2.html

Die Mitglieder der SWÖ, auch wenn sie sich "gemeinnützig"nennen, sind durchwegs privatwirtschaftlich geführte Unternehmen!

Wenn auf der Arbeitgeberseite ÖGB Funktionäre, Vertreter von Lebenshilfe, Rotes Kreuz, ASB, Volkshilfe und anderen Organisationen, wo Partei- und  Gewerkschaftsfunktionäre 

in den Vorstandsetagen sitzen, wird es keinen zufreidenstellenden KV-Abschluss geben!

Stellungnahme der VertreterInnen des sozialen Dienstleistungssektors

Im Februar 2017 wurde der Entwurf des Vergaberechtsreformgesetzes veröffentlicht. Die Sozialwirtschaft Österreich gab eine eigene Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ab und übermittelte mit den Dachverbänden ÖAR, arbeit plus, BAG und dabei-austria1 auch eine gemeinsame Stellungnahme. Die Regierungsvorlage wurde 2017 nicht mehr beschlossen.

 1  dabei-austria Vorstandsmitglied: ÖGB-Chancen Nutzen Büro Herbert Pichler

 


 

Projekt Pilgramgasse U4

 

Wenn für Fahrgäste ein Treppenturm gebaut wird, muss der Zugang auch für ALLE gewährleistet werden! Meine erste Fahrt mit der U4 war eine Katastrophe: Abfahrt Wien 3 - mit dem Ziel Kettenbrückengasse!!!

Das war für mich eine zeitaufwendige und zermürbende Fahrt mit der U4!

 

MIR REICHTS!  DIR AUCH?

 Für mehr Informationen hier klicken

 


 MENSCHEN mit AUTISMUS und

BEHINDERTENWERKSTÄTTEN🤔
Wer kann ergreift die Flucht !‼️
3 Jahre war Arian Sarai verschwunden
Am 9. November 2015 war er aus einer Wiener Betreuungseinrichtung verschwunden - mehr dazu in "Autist seit eineinhalb Jahren vermisst".

"Die ausführliche Geschichte" hier klicken


Volksanwalt Bernhard Achitz

Unbefriedigend und unzulässig: Die Realität von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt

Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann können die Betroffenen nicht arbeiten gehen wie alle anderen. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen.
Bericht
 

Parkausweise für Behinderte

nach § 29b der StVO

in Österreich zum Vergleich mit Deutschland

♿️             ♿️

ca. 600.000 Parkausweise in Deutschland,  

ca. 252.000 Parkausweise in Österreich

im Vergleich zur Bevölkerungsanzahl ein Plus von 400%

Regulär hätten wir in Österreich eigentlich

nur 60.000 Ausweisinhaber

 

Behindertenparkplätze sind in der Regel breiter als reguläre Abstellplätze, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern und damit ein

Rollstuhl besser ein- und ausgeladen werden kann.

 

Seit Anfang 2014 ausgestellten Parkausweise:

http://www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.csv

 

Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!


 

Veranstaltung des ÖGB und der Arbeiterkammer

im ÖGB-Katamaran

am 1. Oktober 2019

Auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft?
 

Menschen mit Behinderung und ihre Erfahrungen!

mehr Informationen hier


Gegendarstellung des Verbands der Querschnittgelähmten Österreichs
zu Behauptungen von Anton Steiner

An Anton Steiner und alle LeserInnen seiner Internetplattform und seinen E-Mail Aussendungen!

Gegendarstellung... https://cms.e.jimdo.com/app/cms/preview/index/pageId/2419114336?public=https://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/vq%C3%B6-gegendarstellung-1-4-dr-h/

 

Auf dieser Seite wurden behindertenpolitische Themen kritisch diskutiert. Da die kritisierten Organisationen mit Gerichtsverfahren drohen, die mich in meiner Existenz gefährden, muss ich diese Seite leider schließen. Ich bedanke mich bei allen Usern für die vielen interessanten Beiträge und die rege Diskussion auf dieser Seite.

https://www.facebook.com/VQG%C3%96-Vereinigung-der-Querschnitt-Gel%C3%A4hmten-%C3%96sterreich-EU-1530535350514641/


Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!

Die Abgabe des Fragebogens wurde verlängert: Abgabefrist per Post und Online: Freitag, 8. Feb. 2019

Bitte bei den Fragen unter Punkt 12 folgenden Satz hinzufügen:

Ich bevorzuge die Regelung mit einem zweiten Ausweis ohne Rollstuhlzeichen ♿️!

Es geht uns um die Evaluierung des Parkausweises nach § 29b mit dem Rollstuhlsymbol. Hast Du den gegenständlichen Fragebogen bekommen?    Bitte um ein kurzes JA oder NEIN - Danke für Deine Bemühungen! Oder kennst Du jemanden, der den Fragebogen bekommen hat?   E-Mail: asteiner@aon.at

 

 

Fragebogen

 

Parkausweise (StVO §29b)

BITTE DRINGEND  bis

 1. Februar 2019 an die TU-Wien

Per Post an die TU-Wien

 

Sehr geehrte Parkausweis-Besitzer*in!  Das Sozialministerium hat uns, den Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der Technischen Universität Wien, mit einer Studie zur Evaluierung der Parkausweise (StVO §29b) und der Behindertenparkplätze (StVO §43 (1) d) beauftragt.

 

 


 

NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS ! 

Behindertenrat übt auf Menschen mit

Behinderung, die sich gegen Fremdbestimmung wehren, maßiven Druck aus!

Unsere kritischen Kommentare und Äußerungen über die sozialen Dienstleistungsgesellschaften und Wohlfahrtsorganisationen, die Mitglieder des Behindertenrates und von vom Dachverband der Dienstleister, "Dabei Austria" sind, haben dazu geführt, dass sdie uns gerichtliche Schritte androhen und hohe Honorarforderungen stellen. Wenn sich die Betroffenen gegen Fremdbestimmung auflehnen, muss man sie in Angst und Schrecken versetzen! Meinungsäußerungen und Tatsachendarstellungen muss man ihnen verbieten! Berichte an die UN-Kommission dürfen nur mildtätige Wohlfahrtsorganisationen verfassen!

Wir zittern und sind starr vor Angst und Schrecken! (zynisch)

Bezüglich der Behauptungen und Beanstandungen im

anwaltlichen Schreiben vom ÖBR und „Dabei Austria“, konnten wir bei

unseren berechtigten Kritiken und Sachverhaltsdarstellungen

keine derartigen Verfehlungen entdecken und daher auch nicht entfernen!

 

 

Gefährdung der freien Meinungsäußerung und

Einschränkung der Informationsfreiheit!

Sg. Herr Dr. Stix! Ich muss ihre Mandantschaft darauf hinweisen, dass alle öffentlich geäußerten Kritiken und Behauptungen den Tatsachen entsprechen.

Wenn ihre Mandantschaft weiterhin versuchen sollte, mich und meine Gattin das von uns vertretene Internetforum daran zu hindern, die Missstände öffentlich zu diskutieren und anzuprangern, müssen wir das als versuchte Nötigung und Einschränkung der Informationsfreiheit sowie die der freien Meinungsäußerung ansehen.

Mehr Informationen

 

 

Die zweite EVALUIERUNG der Parkausweise sollte laut Behindertenrat und BMASK schon Anfang November 2018 mittels eines Fragebogens durchgeführt werden.

 

Wer hat einen Fragebogen erhalten?

 

Den Versand der Fragebögen an 2.000 Inhaber eines Behindertenpasses, wurde in der Zeitschrift „Rollstuhl Aktiv“ des VQÖ (Verbandes der Querschnittgelähmten) auf Grund einer voreiligen Information des Präsidenten des Behindertenrates, Herbert Pichler, angekündigt.

 

Wenn die wenigen Rollstuhlparkplätze von hurtig laufenden Personen mit einem Parkausweis nach § 29b der StVO okkupiert werden, müssen vornehmlich Rollstuhlnutzer*innen, aber auch Menschen die zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigen, zu Hause bleiben!

 

Funktionäre des Behindertenrates, die das mehrheitlich gehfähige Klientel vertreten, haben das Ergebnis der bereits durchgeführten ersten Evaluierung nicht akzeptiert!

 

2018 11 03 Verstößt das sichtbare

Anbringen eines Befristungs-Datums

auf der

Vorderseite des Parkausweises

gegen das Datenschutzgesetz, wie es ein Beamter des BMASK behauptet?



ABHÄNGIGEN

Unabhängiger Monitoringausschuss 

zur Überwachung und der Förderung der

UN-Behindertenrechtskonvention


An die Vertreter der "sozialen" Segregations - Dienstleistungsorganisationen und
deren Dachverbände
der menschenverachtenden Wohlfahrtsindustrie mit den vielen menschenverachtenden Segregationseinrichtungen:
HÄNDE WEG VOM UNABHÄNGIGEN MONITORINGAUSSCHUSS!!!
🖐️⚠️✊

 

Link für weitere Informationen zum Monitoringausschuss




Unsere Zielgruppe sind Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die auf Grund einer schwersten Gehbehinderung explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!
Da keine zusätzlichen Rollstuhlparkplätze geschaffen wurden, werden jene Ausweisinhaber, die auf die extra breiten und eingangsnahen Parkplätze angewiesen sind, von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Unsere Zielgruppe und besonders Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind brauchen

mehr Platz zum Aus- und Einsteigen!!
Jeder der sich gegen die Einführung eines Parkausweises für Behinderte ohne Rollstuhlfahrersymbol (ähnlich wie in Deutschland die orangefarbene Parkerleichterung ) für gehfähige Menschen mit Behinderung wehrt, unterstützt die Verdrängung der RollstuhlfahrerInnen und der Betroffenen, die auf Grund einer schwersten Gebehinderung explizit mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen, von den gekennzeichneten Rollstuhlparkplätzen.

 

Mehr Informationen siehe Link Parkausweis für Behinderte (Österreich: § 29 b der StVO)


Bilder von der Veranstaltung

1. Wheelchair-Racing Competition

     Theresianischen Militärakademie

      Wiener Neustadt, Niederösterreich


Life Ball 2017 Wien:

Wichtige Informationen zu den Tickets und Tribünen für RollstuhlnutzerInnen

 im unten angeführten Link:

https://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/life-ball-vienna-austria-2017/

 

 

ROLLSTUHLPLÄTZE bei Veranstaltungen

bitte nur für "ECHTE" RollstuhlnutzerInnen!!!

Da mittlerweile mehrheitlich gehfähige Personen sich mit dem Parkausweis nach § 29b der StVO mit dem blauen Rollstuhlzeichen, mit den günstig gekauften Eintrittskarten die wenigen Rollstuhlplätze besetzen, können jene Menschen, die explizit auf den Rollstuhl angewiesen sind, viele Veranstaltungen nicht besuchen.

Es gibt leider viele Bürger, die sich extra für die Veranstaltung in den Rollstuhl setzen, um sich auf diese unverschämte Art Vorteile zu verschaffen.

Für die Berechtigung, einen Rollstuhlplatz benützen zu dürfen, sollte daher nur der orange Behindertenpaß, mit dem Eintrag, "ist vorwiegend auf den Rollstuhl angewiesen" als Legitimation gelten.

 

Diese Problem haben die "ECHTEN" RollstuhlnutzerInnen auch bei den vielen anderen Veranstaltungen wie Theater, Opernhäuser, Kinos, Konzerten, Fußballstadien, usw. die aus feuerpolizeilichen und aus Gründen der Sicherheit genehmigte Rollstuhlplätze zur Verfügung stellen.

Wir und die vielen "ECHTEN" RollstuhlnutzerInnen bedanken uns recht herzlich für das Verständnis und eure geschätzten Bemühungen die Rollstuhlplätze zu respektieren!
D A N K E !


Barrierefreiheit, Rollstuhl-Nutzer, Blindheit, Taubheit, Gehbehinderung,  Behinderung:

Inklusion in Kindergarten, Schule, Lehre, Beruf führt zur Selbstbestimmung, Selbstbewußtsein, Gleichstellung und Gleichberechtigung!!!

Einen Beamten des BMASK als

Bundesbehindertenanwalt für Menschen mit Behinderung?? 

 

Die Erweiterung der Zugangsberechtigung zum Parkausweise für Behinderte  nach § 29b der StVO wurde von seinem Büro forciert! Unsere Forderung, dass nicht jeder Mensch mit Behinderung mit einem Parkausweis für Behinderte ausgestattet werden muss, wurde nicht berücksichtigt.

 

Menschen die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, oder Betroffene die auf Grund einer schwersten Gebehinderung explizit mehr Platz zum aus und Einsteigen brauchen, finden seit Inkrafttreten der 25. Novelle keine freien extra breiten Rollstuhl-Parkplätze!

mehr Informationen...LINK

 


Unser Erfolg beim Volksanwalt!!!

Die menschenunwürdige Behandlung in Behindertenwerkstätten sowie in Pflegeheimen muss auch von der Volksanwaltschaft öffentlich diskutiert werden.

WEITER ZUM BERICHT:

Sehr geehrter Herr Steiner!
Bezugnehmend auf Ihr persönliches Gespräch mit Herrn Volksanwalt Dr. Günther Kräuter beim NGO Forum am 2. August 2016 darf ich Ihnen mitteilen, dass wir Sie für einen Sprechtagstermin am 14. Dezember 2016 in der Volksanwaltschaft (Singerstraße 17, 1015 Wien) um 12:00 Uhr vorgemerkt haben.  Mit freundlichen Grüßen  Daniela Leitner  Sekretariat Volksanwalt Dr. Kräuter

Generalversammlung des Verbandes der Querschnittgelähmten Österreich

Bist Du MITGLIED im VQÖ und hast am 
Samstag, 22. 04. 201, 13.00 Uhr

Zeit um an der Generalversammlung im

AUVA Rehazentrum Tobelbad teilzunehmen? 
Du kannst aber auch schriftlich Deine Wortmeldung und Dein Stimmrecht auf eine anwesendes Mitglied übertragen!!!!

13.00 bis 15:00 Generalversammlung mit Neuwahl
16:00 bis 17:00 Festakt zur 60-Jahr-Feier
ab 18:00 Uhr gemeinsames Abendessen

Für einen starken, schlagkräftigen, eigenständigen, selbstbewussten, modernen, aktiven, attraktiven, innovativen, kompetenten Verband der Querschnittgelähmten, der mit seiner langjähriger Erfahrung die Behindertenpolitik in Österreich gravierend und nachhaltig beeinflussen und verändern kann. 

Unser Leitsatz: „Nichts über uns ohne uns“!

 

alle 14 Anträge

zu den Anträgen für die Generalversammlung

Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO

Unsere Zielgruppe sind Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die auf Grund einer schwersten Gehbehinderung explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!
Evaluierung wird derzeit im BMASK vorbereitet.

Es dürfen nur die wichtigsten Punkte evaluiert werden!

Einbeziehung des BMVIT (Verkehrsministerium), BMI (Innenministerium, Polizei), Behindertenvereine, Selbstvertreter vom Internetforum, muss sichergestellt werden.

Evaluierung muss durcch eine unabhängige Institution durchgeführt werden.

Unser Vorschlage wäre

Verkehrsplanung und Verkehrstechnik E230 Institut für Verkehrswissenschaften

http://www.ivv.tuwien.ac.at/mitarbeiterinnen/administration/ Sekretärin   angelika.spies-haller(at)tuwien.ac.at
Weitere Informationen folgen.


Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
Antwort auf eine Anfrage eines jungen Menschen mit Behinderung im BMASK vom Bundesminister Alois Stöger:
Auf unsere telefonische Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass derzeit auf Grund der wenigen Alternativen für den ersten Arbeitsmarkt Verbesserungen in "Arbeitstherapien und Behindertenwerkstätten" auf dem Programm des BMASK stehen. Selbstverständlich wird die Durchlässigkeit von Beschäftigten in diesen Institutionen auf den erstem Arbeitsmarkt in Zukunft besser gefördert werden. Der Anspruch von jungen Menschen mit Behinderung auf eine Arbeitsassistenz muss in Zukunft, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention empfohlen,  ein gesetzlicher Anspruch sein . Unser Forum wird diese Bemühungen des BMASK mit allen Mitteln unterstützen.

Komlettes Schreiben vom Bundesministers Alois Stöger  

https://www.facebook.com/anton.steiner.18/posts/1307914595913673

 

Liebe Grüße! Anton und Maria Steiner



Unsere Zielgruppe sind Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die auf Grund einer schwersten Gehbehinderung explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!
Da keine zusätzlichen Rollstuhlparkplätze
geschaffen wurden, werden jene Ausweisinhaber, die auf die extra breiten und eingangsnahen Parkplätze angewiesen sind, von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Unsere Zielgruppe und besonders Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind brauchen mehr Platz zum Aus- und Einsteigen!!
Jeder der sich gegen die Einführung eines Parkausweises für Behinderte ohne Rollstuhlfahrersymbol (ähnlich wie in Deutschland) für gehfähige Menschen mit Behinderung wehrt, unterstützt die Verdrängung der RollstuhlfahrerInnen und der Menschen mit schwerster Gebehinderung, die explizit zum Aus und Einsteigen mehr Platz brauchen, von den gekennzeichneten Rollstuhlparkplätzen.

Mehr Informationen siehe Link Parkausweis für Behinderte (Österreich: § 29 b der StVO)

 


1. Wheelchair-Racing Competition

Theresianischen Militärakademie, 2700 Wiener NEUSTADT

  Rollstuhl-Sport: Samstag, 6. August 2016 ab 14.00 Uhr

Im Rahmen der 63. Weltmeisterschaft im militärischen Fünfkampf 

Ö3-DISCO    ab 19:30 Uhr Anmeldung, Programm  siehe Rollstuhlsport



Unser vordringlichstes Bestreben ist es,

für Menschen mit schwerster Gehbehinderung und besonders für Menschen,die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, Barrieren abzubauen,um ihnen die Möglichkeit zu bieten, am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilnehmen zu können.

Wir wehren uns mit allen Mitteln gegen

jede Form von Diskriminierung und der sozialen Ausgrenzung.

§     §     §

Unser Leitsatz: NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS ! ! !  

 


Bürgeranwalt: Angeln mit Handicap nicht erlaubt 2014 05 24

Gibt es bei euch in Österreich immer noch die Hitlergesetze? Auch wenn man ein Handicap hat sollte man angeln dürfen! Chris Unbekanntvor 2 Jahren (bearbeitet)

https://www.youtube.com/watch?v=MORgKxbyzxI

 


Neues Erwachsenenschutzgesetz Justizminister Brandstetter reformiert

Sachwalterrecht


Liste §29bder StVO Parkauweise für Behinderte seit 2014 BMASK:

 

monatlich werden ca. 2.000 neue Ausweise ausgestellt! 
www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls

Thema Parkausweis nach § 29b der StVO

 

Am 28. Juni 2016 Sitzung des sozialpolitischen Ausschuss des Parlamentes.

Der Parlamentsklub "Team Stronach"  hat unser Anliegen auf Abänderung der Vergaberichtlinien des Parkausweises mit einem offiziellen Antrag eingebracht.

 

Klubs der Regierungsparteien SPÖ & ÖVP waren gegen den Antrag!!!

Mehr siehe Link Parkausweis

 



Am Samstag, 18. und Sonntag, 19. Juni 2016 finden im Sportzentrum Alte Au in Stockerau

die Österreichischen Staatsmeisterschaften im Tischtennis-Einzel für Menschen mit Behinderung statt. Mehr

 


Gesamtanzahl der behinderten Menschen in Österreich

 Mehr Informationen siehe: Link

 


Barrierefreiheit auch bei denkmalgeschützten Bauten möglich! Mit ähnlichen Vorrichtungen wie im Bild bleibt die Optik vollkommen erhalten. Barrierefreiheit darf nicht eine Frage der Kosten sein! 
Link: Mehr Informationen

 


Die wenigen barrierefreien ♿-Toiletten  sind kein Privileg und auch kein Vorteil, sonder bedeuten für Menschen, die nicht die vielen normalen WC-Anlagen alternativ nützen können, ein absolut dringlich notwendiger NACHTEILSAUSGLEICH, auf den die Betroffenen sehr gerne verzichten würden, aber leider auf Grund ihrer Behinderung nicht können!!!

 

Rollstuhl-WC der etwas anderen Art. Die WC-Spülung ist ideal für gehfähige Benützer, aber für Menschen, die die Beine nicht benützen können, ist der unten angebrachte Spülknopf ein eindeutiger Hinweis auf Ignoranz und Diskriminierung. Da hat wieder einmal ein Beauftragter Fachmann für Barrierefreiheit seine eingeschränkte Intelligenz teuer an den Bauherren verkauft. Bei den Ö-Normen werden Menschen die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können schlichtweg ignoriert.
Wir fordern die ÖAR auf, in Zukunft diesen Schlüssel nur an Ausweisinhaber auzuhändigen, die auf Grund ihrer Behinderung nur extra große WC Anlagen benützen können!!
 
Mehr Informationen siehe Link: Rollstuhl-WC

 Bundesministerium ASK Dr. Hansjörg Hofer und unser Internetforum (vertreten durch Anton Steiner und Maria Lubei-Steiner)

19. April 2016

Sofortmaßnahmen bezüglich

Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO.

1. Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO ohne Rollstuhlsymbo.

2. Befristung mit Jahresvignetten wird bevorzugt.

3. Evaluierung der derzeitigen Verordnungen im Oktober 2016

4. Differenzierung der Nachteilsausgleiche bei Parkerleichterungen.

5. Durchgehende Kontrolle der Parkausweise von 2001 bis 2013.

6. eine Mehrheitsentscheidung der ÖAR und Behindertenvereinen von          ....gehfähigen MmB darf in dieser Angelegenheit nicht als Entscheidungs-

... grundlage für Veränderungen herangezogen werden.

Sinn und Zweck dieses extra breiten und eingangsnahen Parkplatzes war ursprünglich, den oben genannten Personen eine Erleichterung bezüglich selbstbestimmter und selbständiger Mobilität zu schaffen. Die unmittelbare Nähe zum Eingang war gedanklich auch mit der Barrierefreiheit verbunden. Bei Schlechtwetter, Regen oder Schneefall, ist es einem Menschen der sich mit dem Rollstuhl oder sonstige Hilfsmittel fortbewegt, nicht möglich, gleichzeitig einen Schirm zu benützen.

 

Die ÖAR in Kritik:
Öffentliche Beauftragung von Sozialen Dienstleistungen:
Nachstehende Soziale Dienstleisterunternehmen wollen öffentliche Ausschreibungen per Gesetz verhindern.

mehr Informationen siehe HIER

 


Di. 19. April 2016

verhandelt unser Internetforum (vertreten durch Anton Steiner und Maria Lubei-Steiner)

im Bundesministerium ASK über unverzüglich einzuleitende Sofortmaßnahmen bezüglich Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO.
Wir brauchen jeden Unterstützer der uns die Daumen hält.

Das BMASK kann jederzeit mit einer entsprechenden Verordnung einen weiteren, (siehe Muster) Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO ohne Rollstuhlsymbol ausstellen.

 ROLLSTUHLPARKPLATZ at./wheelchair parking at EU

 https://www.facebook.com/groups/315462751928952/

 


Bundeseinheitliche bedarfsgerechte Persönliche Assistenz

mehr Informationen siehe Link:

 P E T I T I O N  für Österreich

 


2016 04 10 - Vienna City Marathon VCM Startverbot seit über 28 Jahren für

Athleten mit Rollstuhl in Wien ! ! ! - Mehr Infos auf   VCM

 


 

Zwei verschiedene Parkausweise für Behinderte

mit einer einfachen Verordnung des BMASK !

 

Mehr Informationen siehe Link: PARKAUSWEIS

 


Steuerbetrug mit dem

Parkausweis für Behinderte

nach § 29b der StVO ! ! !

 

€ 227,25 Millionen Schaden

Von ca. 30.000 Personen, die mangels gesetzlicher Kontrolle unberechtigt den Parkausweis für Steuervorteile, Abgaben und Erleichterungen für Menschen mit schwersten Behinderungen verwenden, wird jährlich ein Millionen-Schaden verursacht.

In 13 Jahren: ca. 3,000,000.000,00 Euro

Unberechtigte und betrügerische Verwendung von Parkausweisen für Behinderte !!!

Mehr Informationen HIER 


Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!

 

Maria Lubei-Steiner (Facebook)

Über den Ausgang der Arbeitsgruppegespräche werden wir sobald wir das offizielle Ergebnisprotokoll erhalten haben, ausführlich informieren.
Der weitere Verlauf unserer Aktivitäten bezüglich "Parkausweis für Behinderte“, nach § 29b der StVO und Rollstuhlparkplatz, hängt davon ab, ob unser konkreter Lösungsvorschlag auf politischer Ebene mit rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Umsetzung gebracht wird. Mehr Informationen auf

ROLLSTUHLPARKPLATZ at./wheelchair parking at EU https://www.facebook.com/groups/315462751928952/

 

Unsere Zielgruppe sind Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die auf Grund einer schwersten Gehbehinderung explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!
VQGÖ - Vereinigung der Querschnitt-Gelähmten Österreich EU
(Facebook) Wir wollen in Österreich eine zusätzliche Parkerleichterung nach dem deutschen Vorbild mit dem orangen Parkausweis ohne Rollstuhlsymbol für Menschen mit Behinderung einführen.

Eine europaweite Gültigkeit eines einheitlichen orangen Parkausweises muss angestrebt werden.

 ************************

 

Unsere Zielgruppe sind Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die auf Grund einer schwersten Gehbehinderung explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!
Letztes ULTIMATUM ! ! !

ÖAR Arbeitsgruppe Parkausweis für Behinderte

Sitzungam 26. 1. 2016 um 10 Uhr in

1010 Wien, Stubenring 2,Telefon:01 51315330

Lieber H.!     (gesendet: Sonntag, 10. Jänner 2016 16:18)

Da Du als Leiter der Arbeitsgruppe und ÖAR Vizepräsident die Möglichkeit hast, die Teilnehmer der Arbeitsgruppe zu bestimmen, bitten wir Dich, uns für den Sitzungstermin am 26. 1. 2016 einzuladen. Vielleicht kannst Du uns vorher noch die Namen der eingeladenen Teilnehmer per E-Mail zukommen lassen. Unser Hauptinteresse liegt an den Gegenargumenten der Sitzungsteilnehmer zur Änderung der Zugangsbestimmungen.

 

Da hauptsächlich die dreijährigen öffentlichen und intensiven Aktivitäten des INTERNETFORUMS dazu beigetragen haben, dass die Zugangskriterien zum Parkausweis überarbeitet werden, ist es unbedingt notwendig, dass bei dieser Sitzung Vertreter des Forums anwesend sind. Vom Forum wurde auch die Lösung der sehr schwierigen Parkausweisproblematik erarbeitet und an die ÖAR beziehungsweise an Behindertenverbände, politische Mandatare und viele Betroffene weitergeleitet.

Es wäre jedenfalls sinnvoller, diese Diskussionen im Rahmen der internen Arbeitsgruppe zu führen, als über öffentliche Foren sich gegenseitig mit Vorwürfen und Schuldzuweisungen zu überhäufen.

Den Vorwurf, dass unsere Zielgruppe *) den gehfähigen Menschen mit Behinderung die Erleichterungen, die der Parkausweis beinhaltet, missgönne, weisen wir entschieden zurück.

Uns geht es einzig und alleine um die Benützung des Rollstuhlparkplatzes mit dem Parkausweis.

Auch die missbräuchliche Verwendung des „Rollstuhlausweises“ für Rollstuhlplätze bei Veranstaltungen müssen wir in Zukunft unbedingt verhindern.

Schon vor Ende 2013 waren für die vielen Parkausweisinhaber (127.000)  zu wenige Rollstuhlparkplätze vorhanden.

Mittlerweile hat das Sozialministeriumservice (seit 2014) über

50.000 neue Parkausweise an gehfähige Menschen mit Behinderung ausgestellt.

Liste §29b Ausweise Sozialministeriumservice:
www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls

 

Es wurden aber keine zusätzlichen Rollstuhlparkplätze geschaffen. Das hat dazu geführt, dass es für unsere Zielgruppe unmöglich ist, zu Geschäftszeiten in Ballungszentren einen freien Rollstuhlparkplatz zu finden, wo das Aus- und Einsteigen möglich ist.  

 

Für die weitere Vorgangsweise ist es erforderlich, dass ein Ergebnis zu Stande kommt, welches unserer Zielgruppe die selbständige Mobilität gewährleistet und von einer breiten Basis befürwortet wird.


Wir brauchen dringend jede Unterstützung ! ! !

Bitte auf facebook Teilen und Bitte auch außerhalb von FB weiterleiten!       

UNSERE FORDERUNG

jährliche PARKAUSWEIS-VIGNETTEN

 

 

Eine Kündigung der Mitgliedschaft des VQÖ

im ÖZIV und in der ÖAR ist nach meiner Meinung leider unumgänglich.

 

32 verschiedene Behinderungen

führen zum Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ im Behindertenpaß, welcher für die Beantragung eines PARKAUSWEISES FÜR BEHINDERTE notwendig ist.


Dieses Rollstuhlsymbol darf nicht missbräuchlich

als allgemeines Behindertenzeichen verwendet werden ! ! !


Unsere Zielgruppe sind Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die auf Grund einer schwersten Gehbehinderung explizit mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen!!!

Parkausweis für Behinderte:
Zugangskriterien die durch eine Verordnung des BMASK geregelt sind, müssen geändert werden.

Die ÖAR und der ÖZIV, aber auch der KOBV, die haupsächlich gehfähige MmB vertreten, verhindern, dass unsere Vorschläge für eine bedarfsorientierte Lösung an das Parlament gerichtet werden kann.

Die einzige richtige Konsequenz des VQÖ ist der

sofortige Austritt aus der ÖAR und aus dem ÖZIV,

um die Vorschläge selbst, als Vertreter von Menschen im Rollstuhl, an die zuständigen Gremien heranzutragen.

 

VQÖ: Der Verband der Querschnittgelähmten ist der einzige Behindertenverein in Österreich, des sich ganz besonders für die Anliegen der Querschnittgelähmten einsetzt und als großer Unterstützer für alle Menschen mit Behinderung auftritt.

ÖAR: Österreichische Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation sollte der Dachverband der Dachverband der Behindertenvereine in Österreich sein.

Mittlerweile sind von den 76 Mitgliedsvereinen der ÖAR mehr als die Hälfte Dienstleisterorganisationen, die den behindertenpolitischen Willen in Österreich bilden.

Viele kleine Behindertenvereine und Selbsthilfegruppen haben nicht die Möglichkeit, sich in der ÖAR zu artikulieren.

Die Höhe des ÖAR-Mitgliedsbeitrages übersteigt die finanziellen Resurcen eines kleinen Vereines.

VQÖ (Verband der Querschnittgelähmten Österreich)

Generalversammlung in Linz Sa. 3. Okt. 2015 um 14.00 Uhr

Hotel Ibis Linz City, Kärntner Straße 18-20, 4020 Linz, Tel. 0732 69401

4 Anträge von Dr. Hinteregger & 13 Anträge von Steiner

Für einen eigenständigen, selbstbewussten, modernen, aktiven, attraktiven, innovativen, kompetenten Verband der Querschnittgelähmten, der mit seiner langjähriger Erfahrung die Behindertenpolitik in Österreich gravierend und nachhaltig beeinflussen und verändern kann.

 Unser Leitsatz: „Nichts über uns ohne uns“!

 WER KÄMPFT KANN VERLIEREN; WER NICHT KÄMPFT HAT SCHON VERLOREN!

E-Mail: asteiner@aon.at

 


Jos van Aken (Journalist )

Jos von Aken (deutscher Journalist): „Das Problem in Österreich ist verursacht durch eine letztlich behindertenfeindliche Vorschrift in Sachen Ausstellung von Parkausweisen für die Nutzung von amtlich gekennzeichneten Schwerbehinderten-Parkplätzen.


Die Berechtigung wurde - offensichtlich unter dem Druck bestimmter Pressure-Groups und Lobbyisten in der Behindertenverbandsszene - sinnlos und absolut kontraproduktiv erweitert: Auf Behinderte, die (nach deutschem Recht) "lediglich" ein Kennzeichen "g" -für erheblich gehbehindert im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

Sinn machen die amtlich gekennzeichneten größer dimensionierten Schwerbehindertenparkplätze aber nur für Menschen mit dem "ag" (für außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis. Eine Erweiterung der Sondergenehmigungen per Parkausweis würde nur Sinn machen, wenn gleichzeitig die Zahl der eingerichteten und reservierten ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze um ein Vielfaches erhöht würde (eine Verdoppelung würde da bei weitem nicht reichen.

Die Initiative Anton Steiners und Maria Steiners mit dem Ziel, die Voraussetzungen für die Erteilung des blauen europaweit geltenden Parkausweises wieder den realistischen Gegebenheiten anzupassen und damit zumindest auf diesem Gebiet echte Barrierefreiheit im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu schaffen, ist meiner Meinung nach eines der wichtigsten Behindertenprojekte in unserem Nachbarland Österreich.“

von einem VQÖ-Mitglied:

Bin schon sehr gespannt darauf wie sich die GV und der Vorstand in dieser Angelegenheit positionieren wird.
Ich denke eine deutliche Distanzierung von Organisationen die entweder die MmB nur teilweise vertreten (
z. Bsp. ÖAR, ÖZIV,  KOBV,) und auch andere, die der Mehrheit ihrer Mitglieder auf unsere Kosten Vorteile verschaffen ohne machbare Kompromisse, die allen zum Vorteil dienen, eingehen zu wollen. Ich denke da an die Regelung wie in Deutschland.

 

VQÖ (Verband der Querschnittgelähmten Österreich)

Generalversammlung in Linz Sa. 3. Okt. 2015 um 14.00 Uhr

 Unsere Forderungen:

 

Parkausweis nach § 29b StVO & Rollstuhlparkplätze (oberste Priorität),

Euro Key,

Barrierefreiheit,

Umschulung,

Weiterbildung,

leichter Zugang zum Recht,

Selbstbestimmung,

Gleichstellung,

Assistenz,

sicheres Erwerbseinkommen,

Behindertenwerkstätten,

Pflege,

Organisation von Kompetenzteams,

Öffentlichkeitsarbeit,

Hilfsmittelversorgung,

u.a.m.


Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!